Systemische Umfeldanalyse & Fachberatung Geo-Baubiologie, FengShui, Kinesiologie

Therapiekosten

Private Krankenkassen oder private Zusatzversicherungen übernehmen u. U. ganz oder teilweise die Kosten von Psychotherapie. Es empfiehlt sich jedoch vor Aufnahme einer Therapie Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen, um eine Kostenübernahme abzuklären.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen i.d.R diese Kosten nicht! Es besteht jedoch u.U. die Möglichkeit der teilweisen Kostenerstattung bei nachgewiesener Unterversorgung und unzumutbarer Wartezeit auf einen Therapieplatz bei kassenärztlich zugelassenen Therapeuten. Außerdem gelten Therapiekosten, die von den Kassen nicht übernommen werden, steuerlich als "außergewöhnliche Belastungen" und sind, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreiten, i.d.R. von der Steuer absetzbar.

Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Therapie nicht übernimmt oder Sie aus anderen Gründen eine Behandlung als Selbstzahler wünschen, müssen Sie die Kosten für die Behandlung selbst übernehmen.

Die Kosten für eine Sitzung berechnen sich nach der tatsächlichen Sitzungsdauer, die im Regelfall zwischen 50 und 100 Minuten liegt. Die Grundlage der Berechnung bilden dabei die offiziellen Gebührenordnungen GebüH bzw. Analogziffern der GOÄ.

Für reservierte Termine, die nicht wahrgenommen werden, bzw. nicht bis mindestens 24 Std. vor Sitzungsbeginn abgesagt werden, wird eine Ausfallgebühr von € 50,- berechnet.